Rumänien verdoppelt Entschädigung auch für Deportationsopfer


Einstimmig hat das rumänische Parlament in der Plenarsitzung am 11. März die Verdopplung der Leistungen für die Opfer der kommunistischen Diktatur gemäß Dekret 118/1990 ab dem 1. Juli 2015 beschlossen.
Damit kommen auch die Opfer der Verschleppung zur Zwangsarbeit nach Russland sowie die Bărăgan-Deportierten in den Genuss der erhöhten Leistungen. Für ein Jahr Deportation nach Russland sollen nun monatlich rund 100 Euro Entschädigung gezahlt werden. Die Regelung soll auch für die in Deutschland lebenden Opfer gelten.
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Die im Wahlkampf von Premier Ponta versprochene Maßnahme wird erst ab dem 1. Juli in Kraft treten. Die Novellierung kann noch beim Verfassungsgericht angefochten werden – was nicht anzunehmen ist – und eine Haushaltsumschichtung muss noch durchgeführt werden, da die Finanzierung im derzeitigen Budget nicht vorgesehen ist.
Entschädigung für Deportierte verdoppelt - Artikel in der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien (ADZ)

Vom Januar 1945 bis zum Dezember 1949 wurden zwischen 70.000 und 80.000 Rumäniendeutsche auf Grund ethnischer Kriterien als Reparation für die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in die Sowjetunion zu Zwangsarbeiten verschleppt.
Der US-amerikanische Völkerrechtler und Historiker Alfred de Zayas weist in mehreren seiner Arbeiten darauf hin, dass die Bedingungen, unter denen die „Reparationsverschleppten“ in der Sowjetunion arbeiteten, sich nicht von der Sklavenarbeit in den Arbeitslagern Nazideutschlands unterschieden hätten. Er unterstreicht auch, dass die Verschleppung deutscher Zivilpersonen zu Zwangsarbeit desgleichen ein völkerrechtliches Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewesen sei. Dabei verweist er auf die Nürnberger Prozesse.
Ebenso sei die Verschleppung von Zivilbevölkerung aus einem besetzten Land nach Artikel 52 der Haager Landkriegsordnung von 1907 ein Kriegsverbrechen.

Quelle: Wikipedia

Seit Rumänien am 23 August 1944 auf die Seite der Alliierten übersprang, war die deutsche Bevölkerung des Landes so gut wie vogelfrei. Doch das Verschleppungsunrecht als Kriegsfolgeschicksal ist von den bisherigen Bundesregierungen bis heute nicht anerkannt worden. Auch keine symbolische Wiedergutmachung ist im Gespräch, die ehemaligen Deportierten werden in der BRD offiziell nicht als ehemalige politische Häftlinge anerkannt.
Von den insgesamt 556 aus Billed Verschleppten sind 76 in der Deportation ums Leben gekommen. Vor 2 Jahren lebten noch etwa 80 ehemalige Deportierte.




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