Zur Geschichte eines Briefes aus Billed 1784
In die alte Heimat mit Briefen und Vollmachten aus dem Banat
Im Jahre 1784 wollte Johannes Bless nach Galizien auswandern. Doch er landete schließlich in Bruckenau im Banat. Dort war die Familie am 14. September 1784 mit fünf Personen bei David Ziegler bis zum 8. Juni 1785 einquartiert worden und kam danach nach Orzydorf. Johannes Bless stammte aus Kleintänchen (heute: Petit-Tenquin, Arrondissement Forbach, Département Moselle) in Lothringen. Seine Eltern waren Oster Bless und Katharina Reib.
Bei Charles Amann (L`émigration des lorrains vers le Banat et la Batschka au 18ème siècle 1750/1803. Bousbach 2011) wird Johannes Bless als Jean Blaise benannt. Im Oktober 1768 hatte sich der arme Tagelöhner mit Barbara Abel in Hunkirch (heute: Honskirch) verheiratet. Doch schon kurz nach seiner Ankunft im Banat machte sich Bless im Oktober erneut auf und reiste zurück nach Lothringen. Wie so viele andere Ansiedler wollte er dort seine finanziellen Angelegenheiten regeln und an Ostern 1785 wieder in das Banat zurückkehren.
Doch Johannes Bless hatte in seinem Reisegepäck nicht nur die Papiere, die ihn betrafen. Vielmehr trug er zahlreiche weitere Dokumente bei sich: Briefe und Vollmachten von anderen Auswanderern aus seiner Heimat Lothringen. Diese hatten sich in Neudorf, Gottlob oder Billed niedergelassen oder warteten auf eine Zuweisung in das für sie bestimmte Dorf. Denn einige in das Banat ausgewanderte Familien, darunter zwei Schwestern seiner Frau, hatten ihm den Auftrag mitgegeben, ihr Erbe in Lothringen zu erheben und dann ins Banat zu bringen. Bless setzte seinen Auftrag zügig um, denn schon Anfang November 1784 hatte er die meisten Briefe und Vollmachten an die betreffenden Familien übergeben.
Verhaftung wegen "Verführer zur Verlaßung des Lands"
Doch seine Pläne wurden durchkreuzt; schließlich endete die Reise in einer Katastrophe: Kurz nach dem Martinstag am 11. November 1784 wurde er verhaftet und in Untersuchungshaft gebracht. Zwei weitere Auswanderer schmachteten mit ihm im Gefängnis: Es war der am 25. Dezember in Rimlingen (Rimling) in Lothringen geborene Heinrich Rihl, der sich in dem Kameraldorf Kernei in der Batschka niedergelassen hatte und Nikolaus Schmidt. Alle drei zusammen hatten dutzende Briefe und Vollmachten bei sich, in einigen Fällen bereits die Antworten der angeschriebenen Verwandten aus Lothringen.
Durch die Verhaftung der Männer und die Beschlagnahmung der Briefe und Dokumente blieben diese „Beweisstücke“ vor der Vernichtung bewahrt und befinden sich dadurch bis heute in den Akten des Archivs des Département Moselle (Archives départementales de la Moselle, Metz, Cours et juridictions antérieures à 1790, Maréchaussée de Sarreguemines, B 10561). Allerdings haben die beschlagnahmten Briefe die Empfänger nie erreicht: Die Angeschriebenen wussten damit zunächst nichts über das Schicksal ihrer ausgewanderten Familienangehörigen.
Weshalb hatte man die drei Männer verhaftet und angeklagt? Am 6. Mai 1785 hatte der königliche Ankläger die Höchststrafe für Bless und die anderen Angeklagten gefordert: Er forderte eine lebenslange Galeerenstrafe sowie die Beschlagnahmung seines gesamten Besitzes zugunsten des Königs. Als Grund für diese drakonische Strafe wurde die Werbung und Anstiftung zur Auswanderung nach Ungarn angegeben. Offensichtlich wollte man hier ein Exempel statuieren.
Das Herzogtum Lothringen, das bis 1766 zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gehörte und danach an das Königreich Frankreich fiel, verfolgte wie das Herzogtum Luxemburg eine restriktive und repressive Emigrationspolitik. Dennoch wanderten vor allem zwischen 1748 und 1754, 1763 und 1771 sowie von 1783 bis 1787 tausende Lothringer aus. Allein im Jahre 1770 waren es über 6.000 Menschen. Dies kann u. a. den Angaben von Charles Hiegel entnommen werden (Hiegel, Charles: Répression de l`émigration lorraine en Hongrie au XVIIIe siècle dans les baillages de Bitsch et de Sarrguemines. In: Annuaire de la société d`histoire et dàrchélogie de la Lorraine 70 (1970). Metz 1970, S. 101-168). Obwohl die französische Administration die Grenzen scharf überwachte, gelang doch vielen die Auswanderung.
Dabei gehörten die lothringischen Auswanderer eher zu den ärmeren Emigranten. Viele Notariatsakten (minutes notariales) dokumentieren, dass diese Menschen vor ihrem Weggang Haus, Hof und Land verkauften. Offensichtlich wurden sie von den Behörden trotz des Auswanderungsverbots nicht gehindert. Doch von Zeit zu Zeit glaubten die Behörden, ein Exempel statuieren zu müssen. In eine solche Phase verstärkter Restriktion gerieten die drei Beauftragten, so auch Johannes Bless.
Urteil mit Pranger
Obwohl das Urteil vom 24. Mai 1785 wesentlich milder ausfiel, als es die Anklage gefordert hatte, so war es doch hart genug: „Urtheil des Bluts Gerichts. Durch welches der sogenannte Johannes Bläß verurtheilet, drey Stund an den Pranger auf dem Gerichts-Platz zu Saargemünd [Sarreguemines] gestellet zu werden, mit der auf der Brust tragenden Schrift des Innhalts: „Verführer zur Verlaßung des Lands“. In die Helfte der Kösten des Proceß und auf fünfzehen Jahr auß dem Land verwiesen worden und durch welches desselben Güter confiscirten erkläret worden sind, dieweilen derselbe aus des Königs Landen ohne Erlaubniß entwichen, etliche Zeit hernach in dieselbe zurückgekommen, beladen mit Vollmachten anderer, desgleichen außerlande gezogen und in Ungarn seßhaften, zu Verkaufung deren von denenselben in Lothringen zurückgelassenen Güthern und desgleichen mit hinterlistigen und dahin zielenden Sendschreiben angereitzet hat.“
Weiter stand im Urteil die Erklärung: „Erklären gemelten Johannes Bläß behörigen Maßen überwiesen zu seyn, daß derselbe, nach deme er seine Güther in Lothringen in seinem Vatterland verkaufet, aus demselben mit Weib und Kindern gezogen seye, um sich zu Brockenau [Bruckenau] in Ungarn häußlich zu setzen, daß derselbe eine kurze Zeit hernach allein zurück gekommen seye, mit vieler vorhin aus dem Land gezogener und in Ungarn niedergelaßener Vollmachten, in der Meinung [Absicht] derselben Güther in Lothringen zu verkaufen, die Gelder davon aufzuheben und mit sich in Ungarn zu nehmen;
daß derselbe sich mit viellen offnen oder ohnversiegelten, vermeintlich in Ungarn geschriebenen zur Anreitzung der Unterthanen des Königs zur Verlaßung ihres Landes durch Berichte und Versprechungen zielenden Briefen beladen und derselben etliche Denenjenigen, welchen sie zugeschrieben gewesen, eingehändiget habe.
Nach deme er dieselbe andern zur Einsehung gegeben und sowohl besonder [allein] als offentlich lesen lassen, daß er die Unterthanen des Königs zur Verlaßung des Landes gereitzet habe […]“.
Einer der Briefe, die Bless bei sich trug, wurde am 20. September 1784 in Billed verfasst. Dorthin war Katharina Stoß gelangt. In dem Brief, der an ihren Vater in Durchtal (Dourd’hal, heute Ortsteil von Saint-Avold, Département Moselle) Johann Georg Stoß adressiert ist, berichtet sie über ihre Reise und die Zeit nach ihrer Ankunft in Billed.
Auf der Reise hatte sie einen Mann aus dem Würzburgischen kennen gelernt und war gleich nach der Ankunft mit ihm auf Veranlassung ihres Vetters am 7. September 1784 verheiratet worden. Das ergibt sich aus ihrer Angabe, dass sie am Tag vor Maria Geburt Hochzeit hatte. Charakteristisch ist auch die Schilderung der Krankheiten, denen viele Ansiedler zunächst ausgesetzt waren. Sie selbst hatte ein hartes Schicksal: Auf der Reise musste sie betteln und sie beklagte sich, dass sie von ihrer Mutter „über die Natur“ hart behandelt worden war. Dennoch dankte sie ihren Eltern für ihre Erziehung, denn sie werde sie „nimmermehr“ sehen.
Der Brief von Katharina Stoß
Ich kann nicht unterlaßen, Euch zu schreiben wie daß ich glücklich in Ungerland an komen. Untter wegs mit einen Menschen aus Däuschland, gebürtig nemlich in Würzburchischen gebürtig, ein welcher seiner Brofesion [Profession] mich versbrochen und nach langer Reiß seint wir zum Fetter Johaneß gekomen und der Vetter hatte alle Anstalten gemaget, daß wir kobuliret sünt worden unt hat auch alles bezalt was es gekostet hatte, den Tag vor Maria Geburt war die Hochzeid.
Daß der Vetter zu Pilled [Billed] un auch der andre in Dreysbitz [Dreispitz] krang seint, den Fetter Johanes ich kein langes Leben mer versbreche und ich bin auch schonn kranck gewesen und das an meinen Thrau Dag [Trautag], welges mir unt meinen Bräutigam nicht wenig bekümert hatte.
Nun aber Got Lob und Danck seint wir witterum gesunt, aber ihr werte wisen mögen, wie ich mit so wenigen Zehrgeld herrein kom[en]? Das sei es Gott geglaget, dan ich habe bettlen müsen gleich wie antre merr [mehr, auch], bis daß ich in Wien mein weniges Zehrgeld bekomen habe, aber anietzo wirt der Vatter mir die kintliche Sorgfalt und vätterliche Lieb erwiesen und mir das Versprochene in Gelt schicken, dan er weiß, daß ich es ser nötig sei, dan ich und mein Man haben unser Aufenthalt in Billet wo der Vetter wohnhaft ist und wir bekomen unser Haus und Gütter in Klein Besgeres [Klein-Betschkerek] anterthalb Stunt von Billet; das aber hat der Vetter In Dreysbitz gesaget, daß der Vatter sig solte eine Qu[i]dung von de bezalten Gelt an seinen Haus und Gütter geben, sonst müste er es nochmal bezahlen, wie ich verhofe und ihr es besorgen.
Und zum Beschluß lasse ich mich bey den Heren Bfahr [Pfarrer] schönstens betanchen vor sein Sorvalt [Sorgfalt], die ehr zu mir getragen unt mir getröstet hat und ich due mich betancken bey Vatter unt Mutter vor die gutte Erziehung. Wan die Mutter mir schonn über die Nattur hart war, so ist sie doch meine Mutter unt hat mich unter ihren Hertzen getragen und wirt mir auch verzein was ich ihr zu witter [zuwider] getan habe.
Ich wertte ihn mein Leben Euch nümer mer sehen; ich verhofe mein Brodt lebenßlenglig zu haben.
Wan ungefer mein Groß Vatter aus Luchßenburger Land zu Euch auf Kürchwey solte komen, so dut ihm zu wißen, daß seine Dochter noch bey Leben ist unt last ihm schönstens grüßen. Solt er nicht komen, so last ihm zu wißen magen [machen]. Ich bleybe euer getreytes [getreues] Künt bis in Tod. Catrina Stoßin, den 20. Sebtember 1784.
Quellen
Auch der "Fetter Johanes ich kein langes Leben mer versbrech" ist noch im selben Jahr gestorben, der Eintrag im Billeder Orstsippenbuch lautet: Stoß Joannes *1716 †07.12.1784 Bi (68j). Der Familienname Stoss ist nach 3 Generationen in Billed nicht mehr anzutreffen.
Beitrag aus dem Billeder Heimatblatt 2016
Der Brief von Katharina Stoß sowie weitere Dokumente der drei verurteilten Auswanderer wurden veröffentlicht in:
Krauss, Karl-Peter: Quellen zu den Lebenswelten deutscher Migranten im Königreich Ungarn im 18. und frühen 19. Jahrhundert.
Stuttgart 2015.
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