Zwangsarbeit in Uniform 1950-1961
Auch der Dienst in den rumänischen Arbeitseinheiten war Zwangsarbeit
Noch unter der bürgerlichen Regierung, aber schon unter dem Zwang Moskaus, begann in Rumänien gleich nach der Wende vom 23. August 1944 eine über Jahre anhaltende Internierungswelle. Betroffen von der ersten Welle waren alle sogenannten Reichsdeutsche, Funktionsträger der Deutschen Volksgruppe in Rumänien, Intelektuelle, Schriftsteller, Kaufleute, Industrielle, Lehrer u. a. Die Inhaftierten wurden in Internierungslager in Târgu Jiu, Turnu Măgurele, Slobozia oder Rădăuţi gefangen gehalten und mussten Zwangsarbeit leisten.
Die größte Internierungswelle erfolgte im Januar 1945 mit der Deportation von 75.000 Deutschen aus Rumänien in die Sowjetunion, wo sie fünf Jahre Zwangsarbeit leisten mussten. Von ihnen sind etwa 10.000 dort zu Tode gekommen, die Überlebenden wurden im November 1949 entlassen.
Mit der Machtübernahme der Kommunisten ab November 1946 führten diese mit bolschewistischer Brutalität ihr Terrorregime ein. Es folgten Verfolgungen und tausendfache Internierungen von tatsächlichen oder vermuteten Regimegegner.
Eine weitere große Internierungswelle erfolgte im Juni 1951 mit der Deportation von 40.000 Menschen aus dem Banat, unter ihnen 10.000 Deutsche, in die Baragansteppe, die ebenfalls fünf Jahre andauerte.
Während diese beiden großen Deportationen weitegehend bekannt sind, spricht man weniger über eine dritte große Gruppe von Zwangsarbeitern im kommunistischen Rumänien, vom Arbeitsdienst in den Arbeitseinheiten (detaşamentele de muncă). Diese Arbeitseinheiten wurden 1950 gegründet und 1961 aufgelöst.
Am 13. Januar 1950 hat der Rumänische Ministerrat unter dem Vorsitz von Gh. Gheorghiu Dej mit dem Ministerratsbeschluss Nr. 2 die Einrichtung von Arbeitseinheiten (detaşamentele de muncă) beschlossen. Schon einen Tag später, am 14. Januar 1950, wurde dieser Beschluss dem Präsidium der Großen Nationalversammlung vorgetragen. Unter dem Vorsitz von I.C. Parhon, erlies diese das Dekretgesetz Nr. 6 zur Einrichtung von Arbeitseinheiten, die unter der Generaldirektion für Dienstleistungen (Direcţia Generală a Serviciului Muncii) zusammengefasst regional untergliedert waren. Sie waren nicht dem Ministerium der Streitkräfte (MFA) unterstellt.
Laut dem Dekret sollten Regimegegner, Gegner des Sozialismus und der Volksrepublik Rumänien zur Arbeit eingezogen werden. Dazu rechnete man die Deutsche Minderheit. Mit wenigen Ausnahmen wurden alle deutsche Männer der Geburtsjahrgänge 1927-1935 in diese Arbeitseinheiten eingezogen. In dem Dekret ist eine Einzugsdauer von sechs Monaten bis zwei Jahre vorgesehen, die aber verlängert werden konnte. Die Eingezogenen mussten fast durchwegs drei Jahre Arbeitsdienst leisten.
Die DGSM Leute waren nicht militärisch ausgebildet, sie waren nicht bewaffnet und trugen graue Uniformen. Sie wurden eingesetzt zum Straßenbau, Eisenbahnbau, in Kohlengruben und Asbestminen.
Romulus Rusan hat in seiner Dokumentation der kommunistischen Unterdrückung „Cronologie und Geografie der kommunistischen Unterdrückung in Rumänien“, erschienen 2008, diese „Soldaten der Zwangsarbeit“ beschrieben. Dazu ist auch die Dokumentation von Wilhelm Ernst Roth sehr aussagekräftig. Roth hat in seinem Buch „Zwangsarbeit in Rumänien“, erschienen 2009, eine ganze Reihe aussagekräftiger Erlebnisberichte gesammelt.
Rumänien hat mit dem Gesetz Nr. 309/2002 die in der DGSM Arbeitsdienstleistende den Kriegsveteranen, Kriegswitwen, politisch oder ethnisch Verfolgten und den Helden der
Revolution gleichgestellt. Der rumänische Staat leistet ihnen eine Entschädigung von 5 Lei (Stand 05.04.2016) je Monat Arbeitsdienst, bei drei Jahren Arbeitsdienst demnach 180 Lei monatlich, dies lebenslang.
Diese Leistung wird bei Rentenerhöhungen angepasst und ist steuerfrei. Die Begünstigten erhalten darüber hinaus kostenlos Medikamente und ärztliche Behandlungen, sie sind befreit von Radio und Fernsehgebühren. Diese Entschädigungen und Begünstigungen werden zu 50% auf Witwen übertragen.
Der Arbeitsdienst in den rumänischen Arbeitseinheiten in den Jahren 1950 bis 1961 entspricht nach § 2 der Richtlinien zur Anerkennungsleistung zweifelsfrei der „Zwangsarbeit“. Noch hat man im Bundesministerium des Inneren nicht Entschieden, ob man unserem Vortrag folgen wird. Das verwaltungsmäßig für den Vollzug der Anerkennungsleistung zuständige Bundesverwaltungsamt rät den Betroffenen Anträge zur Anerkennungsleistung zu stellen, dabei sollte jedoch beachtet werden, dass Leistungen für den normalen Militärdienst ausgeschlossen sind. Begünstigt können nur die sein, die Arbeitsdienst geleistet hatten. Der im Arbeitsbuch oder Soldbuch eingetragene Einzug und die Entlassung genügen nicht als Beweis der Zwangsarbeit, vielmehr soll der Arbeitsdienst nachgewiesen werden. Dazu kann auch eine Bestätigung des Kreiskommissariates dienen.
Dokumentation in rumänischer Sprache über den Dienst in den rumänischen Arbeitseinheiten
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