2.500 Euro für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter


Ergänzungen 12.08.2016

Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegsbedingt bzw. kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht als Zivilpersonen Zwangsarbeit leisten mussten, können einen einmaligen finanziellen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhalten.
Anspruchsberechtigt sind auch die nach dem 27. November 2015 noch lebenden Deutschen aus Rumänien, die 1945 zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert wurden.

Ist ein Anspruchsberechtigter nach dem 27. November 2015, dem Stichtag an dem der Deutsche Bundestag die Mittel zur Verfügung gestellt hat verstorben, können noch sein Ehegatte oder seine Kinder diese Zuwendung beantragen. Um die Leistung zu erhalten müssen sie einen Antrag stellen (siehe Formulare unten)




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